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In eigener Sache: c´t-Artikel von RA Noogie Kaufmann nun online im Volltext

Nach dem Streit ist nicht selten vor dem Streit: Kaum hält der Sieger die Klage in Händen, schickt er sich an, die ganze Welt daran teilhaben zu lassen und stellt das Rechtsdokument ohne Schwärzung des Namen des Gegners online.

Ob die ungeschminkte Publikation zulässig ist, hat RA Noogie C. Kaufmann, Master of Arts, in der vergangenen Ausgabe der c´t anhand einschlägiger Urteile beleuchtet (c´t 19/2008, S. 190). Der Artikel steht nun im Volltext zum Download bereit.

Um die Quintessenz des Autors gleich vorweg zu nehmen: Bei voller Namensnennung des Gegners droht juristischer Ärger. Ausnahme: Bei den genannten Personen handelt es sich um Anwälte.

UPDATE 01.01.2010: Aus lizenzrechtlichen Gründen kann die Datei leider ab sofort nicht mehr zum Download angeboten werden. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.

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