Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG Nürnberg-Fürth: Urteil zur Domain-Pacht

Das LG Nürnberg-Fürth (Urt. v. 16.10.2008 - Az.: 6 O 9057/07) hat einige der wenigen Gerichtsurteile zu Fragen der Domain-Pacht gefällt.

Der Verpächter hatte dem Pächter die Domain unter der Bedingung gegeben, dass er - der Verpächter - an sämtlichen aus der Domain erzielten Umsätzen anteilig beteiligt wird.

Es kam wie es kommen musste: Der Pächter erzielte keine direkten Umsätze durch die angemietete Domain, sondern nutzte diese nur, um den Umsatz für andere, eigene Domains zu erhöhen, indem er Links von der angepachteten Seite setzte.

An diesen Umsätzen wollte der Verpächter nun auch seinen Anteil. Dies lehnte der Pächter ab.

Zu Recht wie nun die Nürnberger Richter entschieden:

"Durch das Setzen der Hyperlinks verstieß der Beklagte nicht gegen seine vertraglichen Verpflichtungen. Aus der Vereinbarung einer Umsatzpacht folgt nicht die Verpflichtung des Pächters, möglichst hohe Umsätze zu erzielen. Zur Vereinbarung von Gebrauchs- und Betriebspflichten bedarf es vielmehr einer besonderen Vereinbarung (...). Diese vertraglich festzuschreiben, haben die Parteien unterlassen.

War der Beklagte aber nicht gehalten, Mindestumsätze zu erzielen, verstieß er auch dadurch nicht gegen vertragliche Verpflichtungen, dass er von seinem Gebrauchsrecht des Domainnamens in der beschriebenen Weise Gebrauch machte."

Rechts-News durch­suchen

10. Juni 2026
Online-Händler dürfen die Auswahl von "Herr" oder "Frau" nicht verlangen, wenn diese Information für die Vertragsabwicklung nicht zwingend benötigt…
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Das Einstellen eines Hitler-Bildes im privaten WhatsApp-Status bleibt straflos, wenn nur enge, persönliche Kontakte das Bild sehen können.
ganzen Text lesen
09. Juni 2026
Meta muss 100.000,- EUR Ordnungsgeld, weil das Unternehmen falsche Vorwürfe gegen einen Soldaten auf Facebook zu spät löschte.
ganzen Text lesen
08. Juni 2026
Die Billigung des russischen Angriffskriegs in einem öffentlich einsehbaren Internet-Posting erfüllt den Straftatbestand der Billigung von Straftaten.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen