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LG Berlin: Presse darf Pressemitteilungen vertrauen

Das LG Berlin hat in einer aktuellen Entscheidung (Urt. v. 18.09.2007 - Az.: 27 O 592/07) festgestellt, dass die Presse auf den Wahrheitsgehalt von Pressemitteilungen vertrauen darf.

Im konkreten Fall hatte die Deutsche Apotheker-Zeitung über die Pressemitteilung der Bundesvereinigung deutscher Apotheker-Verbände berichtet. Die Mitteilung enthielt gewisse inhaltliche Ungenauigkeiten.

Die betroffene Klägerin begehrte daraufhin Unterlassung von der Deutschen Apotheker-Zeitung.

Zu Unrecht wie die Berliner Juristen klarstellten.

Denn die Zeitung habe ihre presserechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllt. Sie sei nicht verpflichtet, die Pressemitteilung einer Bundesvereinigung durch weitere Recherchen auf ihren Wahrheitsgehalt hin zu überprüfen.

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