Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Köln: Telefonische Kundenbefragungen durch Bank bedürfen ausdrücklicher Einwilligung

Das OLG Köln (Urt. v. 12.12.2008 - Az.: 6 U 41/08) hat entschieden, dass eine Bank, die Kundenbefragungen am Telefon durch ein Meinungsforschungsinstitut durchführen will, eine ausdrückliche Zustimmung ihrer Kunden braucht.

Im vorliegenden Fall hatte das Finanzinstitut an ihre Kunden vorab in einem Anschreiben die Anrufe angekündigt. Wer nicht angerufen werden wolle, so das Unternehmen, müsse dem widersprechen.

Die Kölner Richter haben ein solches Verhalten als wettbewerbswidrig angesehen. Eine derartige Opt-Out-Klausel sei nicht ausreichend, um ungefragt die eigenen Kunden anrufen zu dürfen.

Auch die Tatsache, dass nicht direkt die Kreditanstalt, sondern ein Meinungsforschungsinstitut die telefonische Umfrage durchgeführt hatte, änderte daran nichts. Denn das Meinungsforschungsinstitut habe im Auftrag und Interesse der Bank gehandelt und lediglich solche Informationen abgefragt, die das Vertragsverhältnis betrafen, so die Juristen.

Lediglich dann, wenn das Meinungsforschungsinstitut neutrale Fragen zu allgemeinen wissenschaftlichen Zwecken gestellt hätte, wäre der Fall unter Umständen anders zu beurteilen gewesen. Da dies hier aber nicht vorliege, habe die Bank wettbewerbswidrig gehandelt.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen