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LG Saarbrücken: Bild darf nicht mit Slogan "Schnellste Zeitung der Region" werben

Das LG Saarbrücken (Urt. v. 30.09.2008 - Az.: 17 KfH O 44/08) hat entschieden, dass eine Tageszeitung (hier: "Bild Saarland") nicht mit dem Slogan "Schnellste Zeitung der Region" werben, wenn sie nicht regelmäßig Artikel früher veröffentlicht als ihre Mitbewerber.

Der Slogan "Schnellste Zeitung der Region" erschien in der "Bild Saarland" täglich oben auf der Regionalseite. Während eines Zeitraums von sechs Wochen erschienen 147 Artikel zeitgleich in der "Bild Saarland" und in der "Saarbrücker Zeitung", 32 zeitlich früher in der "Saarbrücker Zeitung", 25 zeitlich früher in der "Bild Saarland" und 52 Artikel in der "Bild Saarland", zu deren Themen in der "Saarbrücker Zeitung" gar nicht berichtet wurde.

Die Saarbrücker Richter stuften bei diesen Umständen die Werbeaussage als irreführend und somit wettbewerbswidrig ein. Denn die Erklärung wäre nur dann zutreffend, wenn die "Bild Saarland" in der Regel früher über die Ereignisse berichtet habe. Dies sei aber gerade nicht der Fall.

Die 52 Artikel, die nur bei der "Bild Saarland" erschienen waren, seien außer Betracht zu lassen, weil diese aufgrund redaktioneller Entscheidung und nicht aus Schnelligkeitsgesichtspunkten bei der "Saarbrücker Zeitung" keine Erwähnung fanden.

Ein Slogan wie der hier verwendete stelle eine Spitzen- oder Alleinstellungsbehauptung dar und sei wettbewerbsrechtlich nur dann zulässig, wenn der Werbende stetig einen deutlichen Vorsprung vor seinen Mitbewerbern habe.

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