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OLG Düsseldorf: Deutsche Gerichtsbarkeit bei ausländischen Presseartikeln im Internet?

Das OLG Düsseldorf (Urt. v. 30.12.2008 - Az.: I-15 U 17/08) hatte zu entscheiden, ob ein Artikel, der im Lokalteil einer amerikanischen Tageszeitung sowie auf deren Internetpräsenz veröffentlicht wurde, bei möglichen Rechtsverletzungen einen Gerichtsstand in Deutschland eröffnet.

Ein deutsches Medienunternehmen klagte vor dem OLG Düsseldorf gegen den Verleger einer US-amerikanischen Tageszeitung wegen eines angeblich falschen und somit rechtswidrigen Beitrages.

Der Bericht erschien in der in den USA vertriebenen nationalen Ausgabe der Zeitung. Außerdem wurde er im Online-Archiv der Zeitung veröffentlicht.

Die Richter verneinten die Möglichkeiten bzgl. dieses Sachverhaltes vor ein deutsches Gericht zu ziehen.

Dafür wäre es nötig gewesen, so die Juristen, dass die Zeitung regelmäßig nach Deutschland vertrieben werde, was der Kläger nicht beweisen konnte.

Auch der Umstand, dass der streitgegenständliche Artikel über das Online-Archiv auch in Deutschland abgerufen werden konnte, begründe keine deutsche Gerichtsbarkeit. Denn dafür müsse sich das Angebot gezielt und bestimmungsgemäß an Leser in Deutschland richten. Dies sei bei dem Artikel, der inhaltlich keinen Bezug zu Deutschland aufweise, nicht der Fall.

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