Das AG Nordhorn (Urt. v. 29.01.2009 - Az.: 3 C 1308/08) hat entschieden, dass der eBay-Kommentar "Lieber ohne Kommentar. Bevor ich ausfallend werde" rechtlich nicht zu beanstanden ist.
Der Beklagte hatte beim Verkäufer, dem Kläger, etwas über eBay etwas erworben, dann kam es jedoch zum Streit. Er bewertete den Verkäufer daraufhin mit dem Satz "Lieber ohne Kommentar. Bevor ich ausfallend werde".
Der Kläger wollte sich das nicht gefallen lassen und begehrte Löschung.
Zu Unrecht wie das AG Nordhorn entschied.
Es handle sich um eine zulässige Meinungsäußerung, die nicht die Grenze zur Schmähkritik überschreite. Angesichts der umstrittenen Kauf-Transaktion habe der Beklagte lediglich öffentlich seinen Unmut äußern wollen. Da sich die Erklärung im sozial üblichen Rahmen bewege, sei sie rechtlich einwandfrei.