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AG Hannover: Inline-Linking von Bildern fremder Server ist rechtswidrig

Das AG Hannover (Urt. v. 30.12.2008 - Az.: 439 C 9025/08) hat entschieden, dass Inline-Linking, d.h. das ungefragte Einbinden von Bildern, die auf fremden Servern liegen, rechtswidrig ist.

Der Beklagte hatte für sein Verkaufsangebot bei eBay-Seite eigenmächtig Bilder, die auf einem fremden Server lagen, in die eigene Seite eingebettet.

Der Kläger, Urheber des Bilder, begehrte Unterlassung.

Zu Recht wie das AG Hannover nun entschied. Das Gericht ließ dabei offen, ob das Inline-Linking eine Urheberrechtsverletzung ist. Es bejahte bereits vielmehr einen Anspruch aufgrund eines Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers.

In der Belastung des fremden Servers durch die ungewollten Abrufe liege ein eine Rechtsverletzung. Dabei sei es unerheblich, wie oft der Abruf des Bildes tatsächlich stattgefunden habe. Auch ein einmaliger Zugriff sei ausreichend.

Das Gericht verglich den vorliegenden Fall mit Spam-Mails, bei denen auch eine einzelne Mail keine wesentliche Beeinträchtigung des Empfängers verursache, aber dennoch einen Unterlassungsanspruch begründe.

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