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AG Charlottenburg: Abmahnkosten bei Online-Stadtplan-Fällen nur 0,3 Anwaltsgebühr

Das AG Charlottenburg (Urt. v. 25.02.2009 - Az.: 212 C 209/08) hat noch einmal bekräftigt, dass die ungenehmigte Verwendung von Online-Stadtplänen eine Urheberrechtsverletzung darstellt.

Als Schadensersatz sprachen die Richter der Klägerin, der Euro-Cities AG, für die unberechtigte Nutzung eine Summe von 1.620,- EUR zu.

Interessant an der Entscheidung sind vor allem die Ausführungen hinsichtlich der ebenfalls mit eingeklagten Abmahnkosten: Die Klägerin könne nicht in vollem Umfang die von ihr geforderten Abmahnkosten ersetzt verlangen, so die Juristen. Ihr stehe lediglich eine 0,3-Geschäftsgebühr zu, da es sich bei den Abmahnschreiben um ein routinemäßig erstelltes Schriftstück einfacher Art handle.

Abmahnungen dieser Art habe die Klägerin im übrigen schon in großer Zahl ausgesprochen. Bei sämtlichen Rechtsstreitigkeiten seien es inhaltlich immer die gleichen, rechtlich einfach gelagerten Sachverhalte gewesen. Derartige Schreiben lösten somit lediglich eine 0,3-Gebühr aus.

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