Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

OLG Hamburg: Keine Mitstörerhaftung für Rechtsverletzungen bei bloßer Domain-Inhaberschaft

Das OLG Hamburg (Urt. v. 05.08.2008 - Az.: 7 U 29/08) hat entschieden, dass ein Unternehmen, das seine Domain an einen Dritten überlässt, nicht als Mitstörer für die Rechtsverletzungen auf dieser Internet haftet, wenn es nach Kenntnis die rechtswidrigen Inhalte sofort beseitigt.

Die Hanseatischen Richter entschieden, dass kein Fall der Mitstörerhaftung vorliege, da andernfalls unzumutbare Anforderungen an den Domaininhaber gestellt würden.

Zwar erbringe er einen wesentlichen Beitrag zur Nutzung der Internetseite. Auch sei er darüber hinaus für Besucher der Online-Präsenz als Inhaber erkennbar und mache damit deutlich, dass er auf den Inhalt Einfluss nehmen könne.

Jedoch dürfe seine Verantwortung, so die Juristen, nicht über Gebühr erweitert werden. Der Domaininhaber sei daher nur verpflichtet, umgehend nach Kenntnis der Rechtsverletzung aktiv zu werden und diese zu beseitigen. Weitergehende Pflichten träfen ihn nicht.

Rechts-News durch­suchen

21. September 2026
Wer massenhaft ungekennzeichnete KI-Schriftsätze einreicht und Vorbringen endlos wiederholt, riskiert eine Missbrauchsgebühr (sog. Mutwillensstrafe).
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen