Das LG Hamburg (Urt. v. 09.12.2008 - Az.: 324 O 731/08) hat entschieden, dass die Berichterstattung über den Ehebruch des ehemaligen Nationaltorwarts Oliver Kahn rechtswidrig ist.
Eine derartige Presseveröffentlichung sei nicht durch das allgemeine Informationsinteresse gedeckt, denn die Privatsphäre des bekannten Fussballers überwiege.
Auch wenn es sich um einen Prominenten handle, so er verliere dadurch nicht seinen Anspruch auf Privatheit. Etwas anderes ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass der Kläger sich selbst öffentlich zum dem Thema Beziehung geäußert habe. Denn diese Erklärungen, so die Hanseatischen Juristen, beträfen alleine die Tatsache, dass er sich wieder mit seiner Frau versöhnt habe.
Hinsichtlich des Ehebruchs habe er dagegen in der Öffentlichkeit nie Äußerungen vorgenommen. so dass dieser Bereich zu seinem rechtlich geschützten Privatleben zähle.