Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

BGH: Keine Kundendaten für Versicherungsvertreter nach Beendigung des Vertreterverhältnisses

Der BGH hat aktuell entschieden (Urt. v. 26.02.2009 - Az.: I ZR 28/06), dass ein Versicherungsvertreter seine ehemaligen Kundendaten nicht selbst nutzen darf.

Der Beklagte war selbstständiger Versicherungsmakler und reichte jahrelang von ihm vermittelte Versicherungsverträge bei der Klägerin, einer Versicherungsgesellschaft, ein. Nachdem die Versicherung das Vertragsverhältnis kündigte, schrieb der Beklagte 450 bestehende Kunden an, die er zum Teil selbst geworben hatte, um ihnen neue Verträge anzubieten.

Die Klägerin sah hierin einen Missbrauch von Geschäftsgeheimnissen.

Zu Recht wie die höchsten deutschen Zivilrichter nun feststellten.

Auch wenn der Beklagte die Kunden selbst geworben habe, sei die Akquisition zugunsten der Klägerin erfolgt. Diese schriftlichen Daten dürfe der Beklagte grundsätzlich nach Beendigung des Vertragsverhältnisses nicht für eigene Zwecke benutzen. Einzige Ausnahme: Wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter die Daten im Gedächtnis behalten habe.

Dies war im vorliegenden Fall nicht gegeben, denn der Beklagte hatte die 450 ehemaligen Kunden aus seinen schriftlichen Aufzeichnungen heraus angeschrieben.

Rechts-News durch­suchen

16. April 2026
Ein Dritter kann eine DSGVO-Auskunft nur bei klarer Abtretung verlangen, wobei die Möglichkeit der Abtretung ungeklärt bleibt. Der Anspruch geht nicht…
ganzen Text lesen
02. April 2026
Geschäftsführer dürfen private Adresse und Unterschrift aus dem Handelsregister löschen lassen, wenn sie nicht gesetzlich vorgeschrieben sind.
ganzen Text lesen
26. März 2026
Der Betroffene erhält von seiner Krankenkasse keine Auskunft über einen Hinweisgeber, da Sozialdatenschutz und Anonymität überwiegen.
ganzen Text lesen
20. März 2026
Ein Auskunftsantrag nach der DSGVO gilt als missbräuchlich, wenn er nur gestellt wird, um später Schadensersatz zu fordern.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen