Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Allgemein

LG München: Keine urheberrechtliche Beweiserleichterung für Online-Stadtpläne

Das LG München (Urt. v. 14.01.2009 - Az.: 21 S 4032/08) hat entschieden, dass für ins Internet gestellte Werke nicht die urheberrechtliche Beweiserleichterung gilt.

Im vorliegenden Fall ging es um die bekannten Online-Stadtpläne-Fälle.

Grundsätzlich habe der Urheber das Privileg, dass für ihn die Rechteinhaberschaft spreche, solange bis das Gegenteil bewiesen sei, so die Münchener Richter. Diese Vermutung gelte jedoch nicht für ins Internet gestellte Werke, da es am Tatbestandsmerkmal der hinreichenden Verkörperung iSd. § 10 UrhG fehle. Die Vorschrift gelte somit nur für den Offline-Bereich, da Internet-Seiten jederzeit und unproblematisch veränderbar seien.

Im vorliegenden Fall führte dies zum Ergebnis, dass der Kläger die Urheberrschaft nicht nachweisen konnte und somit vor Gericht Schiffbruch erlitt.

Das LG Frankfurt a.M. ist hingegen anderer Ansicht und hat erst vor kurzem entschieden (Urt. v. 20.02.2008 - Az.: 2-6 O 247/07), dass die in § 10 UrhG niedergelegte Vermutung für die Urheberrschaft eines Werkes grundsätzlich auch für Online-Veröffentlichungen gilt.

Rechts-News durch­suchen

17. April 2026
Das Gericht weist die Klage gegen die Rabatte in der Penny-App ab, weil keine Benachteiligung älterer oder behinderter Menschen vorliegt.
ganzen Text lesen
17. April 2026
Die Klausel des Streamin-Anbieters, wonach eine Kündigung erst nach Verbrauch des Gutscheinguthabens wirkt, benachteiligt Kunden und ist unwirksam.
ganzen Text lesen
15. April 2026
Die Dienstleistung, rechtswidrige Google-Bewertungen löschen zu lassen, ist eine erlaubnispflichtige Rechtsdienstleistung. Ohne entsprechende…
ganzen Text lesen
13. April 2026
Ein Online-Shop darf für Online-Gutscheine keine zusätzliche Systemgebühr verlangen und muss den Gesamtpreis klar angeben.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen