Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Nutzung persönlicher Daten für Werbezwecke durch "Welt am Sonntag" nur bei ausdrücklicher Einwilligung

Das LG Berlin <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile welt-am-sonntag-gewinnspiel-klausel-mit-erklaerung-fuer-werbezwecke-unzulaessig-4-o-89-09-landgericht-berlin-20091118.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.11.2009 - Az.: 4 O 89/09) hat der Zeitung "Welt am Sonntag" verboten, ihre aktuelle datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung weiterhin zu benutzen.

Der Verlag verwendete nachfolgende Klausel auf einem Teilnahme-Coupon:

"Ich bin damit einverstanden, dass die Welt am Sonntag meine Daten für Zwecke der Werbung, Marktforschung und Beratung nutzt und selbst oder durch Dritte verarbeitet und dass ich schriftlich, telefonisch oder per E-Mail über weitere Angebote informiert werde."

Wie schon in dem Parallel-Verfahren der "Berliner Morgenpost" - LG Berlin <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile einwilligungserklaerung-fuer-reklame-bei-zeitschriften-abo-rechtswidrig-4-o-90-09-landgericht-berlin-20091118.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.11.2009 - Az.: 4 O 90/09) - stuften auch im vorliegenden Fall die Richter die Bestimmung als rechtswidrig und somit als unzulässig ein.

Zum einen werde der Kunde darüber im Unklaren gelassen, für wen und für welche Marketingmaßnahmen er seine persönlichen Daten zur Verfügung stelle. Darüber hinaus sei es zwingend erforderlich, dass eine derartige Klausel sich klar und deutlich von dem restlichen Teil des Coupons hervorhebe. Dies sei hier nicht der Fall.

Auch fehle es an einer ausdrücklichen Opt-In-Bestimmung, denn für die Zustimmung sei  auf dem Coupon weder ein gesondert anzukreuzendes Kästchen noch eine getrennt abzugebende Unterschrift vorgesehen.

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen