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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Nutzung von Google Analytics ohne Nutzungshinweis wettbewerbswidrig

Der Einsatz des bekannten Tools Google Analytics auf der eigenen Webseite ohne Hinweis auf die Nutzung ist wettbewerbswidrig (LG Hamburg, Beschl. v. 10.03.2016 - Az.: 312 O 127/16).

Anders als vielfach berichtet haben die Hamburger Richter nicht den generellen Einsatz von Google Analytics verboten. Sondern nur die Verwendung ohne eine entsprechende Datenschutzerklärung. 

Der Verbots-Tenor des Beschlusses lautet daher auch

"auf dem Internet-Angebot (...)  den Internet-Analysedienst "Google Analytics" einzusetzen, ohne die Besucher des Internet-Angebots zu Beginn des Nutzungsvorgangs über Art, Umfang und Zwecke der Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten zu unterrichten, wenn dies geschieht wie (...)"

Es geht also einzig und allein um die Konstellation, dass ein Webseiten-Betreiber Google Analytics einsetzte, darauf aber nicht in seiner Datenschutzerklärung hinwies.

Die Entscheidung erging im einstweiligen Rechtsschutz und somit ohne Entscheidungsgründe. Der Beschluss ist - soweit ersichtlich - noch nicht rechtskräftig.

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