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Kategorie: Onlinerecht

Österreichische Datenschutzbehörde: 18 Mio. EUR DSGVO-Bußgeld gegen Österreichische Post

Wie die Österreichische Datenschutzbehörde  in einer Pressemitteilung erklärt, hat sie ein Bußgeld iHv. 18 Mio. EUR wegen DSGVO-Verstößen gegen die Österreichische Post AG (ÖPAG)  verhängt.

Es geht dabei um den Vorwurf, dass die ÖPAG  unerlaubt die politische Affinität von Betroffenen verarbeitet haben soll. Darüber hinaus hat die Behörde auch weitere Datenschutzverletzungen festgestellt:

"Die Datenschutzbehörde sah es nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung aufgrund der Beweislage als erwiesen an, dass die ÖPAG durch die Verarbeitung von personenbezogenen Daten über die vermeintliche politische Affinität von Betroffenen gegen die DSGVO verstoßen hat.

Darüber hinaus wurde u.a. eine Rechtsverletzung wegen der Weiterverarbeitung von Daten über die Paketfrequenz und die Häufigkeit von Umzügen zum Zweck des Direktmarketings festgestellt, weil dies keine Deckung in der DSGVO findet.

Diese Rechtsverletzungen wurden rechtswidrig und schuldhaft begangen, weshalb die Verwaltungsstrafe in oben genannter Höhe angemessen war, um andere bzw. gleichartige Rechtsverletzungen hintanzuhalten."

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Die ÖPAG  hat angekündigt, Rechtsmittel einzulegen, weil sie  die Entscheidung für fälsch hält. Weitere lesenswerte Informationen finden sich auch im Bericht des ORF.

Es laufen parallel auch zivilrechtliche Schadensersatzansprüche von einzelnen Betroffenen gegen die OPÄG. So hatte das LG Feldkirch erst vor kurzem einem Kunden einen Schadensersatzanspruch iHv. 800,- EUR zugesprochen. Auch hier ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.

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