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Kategorie: Presserecht

LG Hamburg: Ohne Einwilligung rechtswidriger Abdruck von perspektivisch verzerrtem Bild von Moderator

Die Veröffentlichung eines perspektivisch verzerrten Fotos eines bekannten deutschen Moderators auf der Umschlagsseite eines Buches ist ohne dessen Einwilligung rechtswidrig. Die nachträgliche Bildbearbeitung, die den Moderator fehlgebildet erscheinen lässt, ist rechtswidrig <link http: www.online-und-recht.de urteile veroeffentlichung-eines-perspektivisch-verzerrten-fotos-von-moderator-unzulaessig-324-o-196-11-landgericht-hamburg-20111014.html _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Urt. v. 14.10.2011 - Az.: 324 O 196/11).

Bei dem Kläger handelte es sich um einen bekannten deutschen Quiz-Moderator. Dieser ging gegen einen Verlag vor, der ein Buch mit einem perspektivisch verzerrten Bild des Moderators als Cover veröffentlicht hatte. Auf dem Foto wirkte der Moderator gestaucht und fehlgebildet. Sein Kopf war überproportional groß. Seine Hände und sein Körper hingegen erschienen winzig. Das Buch war aus der Sicht einer Person geschrieben, die bereits in vielen Quiz-Sendungen als Kandidat mitgewirkt hatte. Satirische Elemente hatte es nicht zum Inhalt.

In der Veröffentlichung des perspektivisch verzerrten Bildes liege eine Persönlichkeitsrechtsverletzung, die der Kläger nicht hinnehmen müsse. Die Veröffentlichung sei daher rechtswidrig gewesen und zu unterlassen.

Der Kläger werde durch die Bildbearbeitung fehlgebildet dargestellt, was nicht den Tatsachen entspreche. Da das Buch keine satirischen Elemente enthalte und das Bild des Klägers daher auch nicht aus satirischer Perspektive zu bewerten sei, sei eine Verbreitung auch nicht aus diesem Gesichtspunkt gerechtfertigt.

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