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Kategorie: Onlinerecht

OLG München: Check-Mail beim Double-Opt-In-Verfahren (möglicherweise) kein Spam

Nach Ansicht des OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 23.01.2017 - Az.: 21 U 4747/15) ist möglicherweise die Check-Mail beim Double Opt-In-Verfahren (DOI) doch keine unzulässige Werbung, sondern rechtlich zulässig.

Vor einigen Jahren hat eine Entscheidung des OLG München <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.09.2012 - 29 U 1682/12) die Online-Welt erschüttert, wonach bereits die Check-Mail Spam sein soll. Siehe hierzu ausführlich unsere Anmerkung und Bewertung in den <link http: www.dr-bahr.com news bereits-die-check-mail-beim-double-opt-in-ist-spam.html _blank external-link-new-window>News v. 21.12.2012.

Nun hatte ein anderer Senat des OLG München erneut über diese Konstellation zu entscheiden und vertritt dabei eine differenzierte Ansicht. Dass nämlich Check-Mails durchaus zulässig sein können.

Wörtlich heißt es dort:

"Wenn ein Unternehmen auf eine Nachfrage eines Kunden reagiert und nachfragt, ob er tatsächlich mit der Kontaktaufnahme einverstanden ist, mag dies als bloße Nachfrage nicht unter den Begriff der Werbung fallen."

Im Ergebnis lässt das Gericht diese umstrittene Frage jedoch bewusst offen, da aus inhaltlichen Gründen bereits der Anspruch zu bejahen war.

Ob mit dem vorliegenden Urteil also eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung verbunden ist, ist damit also keineswegs sicher.

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