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Kategorie: Onlinerecht

LG München: Online-Angebot über Ballonfahrt-Gutschein muss Identität des Unternehmens aufweisen

In einem Online-Angebot für einen Gutschein über eine Ballonfahrt muss die Identität des Unternehmens angegeben werden, welches die Ballonfahrt durchführt <link http: www.online-und-recht.de urteile gutschein-fuer-ballonfahrt-muss-unternehmen-benennen-17-hko-20331-09-landgericht-muenchen-20100211.html _blank external-link-new-window>(LG München, Urt. v. 11.02.2010 - Az.: 17 HKO 20331/09).

Die Beklagte veräußerte über ihre Webseite Gutscheine für Ballonfahrten. Auf den Gutscheinen war die Identität des durchführenden Unternehmens nicht angegeben.

Da der Kunde so nicht erkennen könne, mit wem er geschäftlich in Kontakt trete, liege eine wettbewerbswidrige Irreführung vor, so der klägerische Wettbewerbsverein.

Die Münchener Richter gaben der Klägerin statt. Sie erklärten, dass die Beklagte gegen ihre Informationspflichten verstoße, wenn sie den Kunden nicht klar und unmissverständlich über so wesentliche Bestandteile aufkläre, wie den Namen und die Anschrift des durchführenden Unternehmens dieser Ballonfahrten.

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