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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Online-Video-Portale dürfen Vergütung nicht formularmäßig vertraglich vereinbaren

Ein Online-Video-Portal, das Partnervermittlungs-Videos herstellt, darf nicht zu Beginn seiner Tätigkeit die Vergütung für sämtliche Leistungen im voraus verlangen, so der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile vorauszahlungs-formularvertraege-durch-partnerschaftsagentur-fuer-video-portal-unwirksam-iii-zr-93-09-bundesgerichtshof--20091008.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 08.10.2009 - Az.: III ZR 93/09).

Der Kläger war Kunde bei einer Partnerschaftsvermittlung-Agentur, der Beklagten. Dort wurde ein Video mit ihm gedreht, das den anderen Kunden der Agentur online zum Abruf bereitgestellt wurde. In den AGB der Beklagten war festgelegt, dass sämtliche Leistungen im voraus zu bezahlen wären.

Diese Klausel hielt der BGH für nicht wirksam. Die dauerhafte Pflege und Erstellung des Video-Portals sei eine Leistung mit Dienstcharakter, ebenso wie die sonstigen Handlungen der Agentur.

Somit würden dienstvertragliche Bestimmungen gelten. Danach sei es für den Kunden möglich, den Vertrag jederzeit zu kündigen <link http: www.gesetze-im-internet.de bgb __627.html _blank external-link-new-window>(§ 627 BGB).

Mit der Pflicht, sämtliche Leistungen im voraus zu bezahlen, würde diese Kündigungsmöglichkeit unterlaufen, denn der Kunde erhalte sein gezahltes Entgelt auch im Falle der Vertragsbeendigung nicht wieder. Eine solche Regelung sei unwirksam, denn sie benachteilige den Verbraucher unangemessen.

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