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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Ordnungsgeld iHv. 100.000,- EUR gegen Facebook

Das LG Berlin (Az.: 16 O 551/10) hat ein Ordnungsgeld iHv. 100.000,- EUR gegen Facebook verhängt, weil das Unternehmen trotz eines rechtskräftigen Urteils nicht ausreichend seine Allgemeinen Geschäftsbedingungen geändert hat.

Anfang 2014 hatte das KG Berlin <link http: www.dr-bahr.com news agb-und-freundefinder-von-facebook-rechtswidrig.html _blank external-link-new-window>(Urt. v.24.01.2014 - Az.: 5 U 42/12) zahlreiche Facebook-AGB für rechtswidrig erklärt. U.a. ging es dabei auch um die sogenannte IP-Lizenz-Klausel, mit der sich Facebook umfangreich Rechte an den jeweiligen Inhalten des Kunden einräumen ließ.

Nach dem Urteil überarbeitete Facebook seine AGB, jedoch ohne tiefergehende Wirkung. Die Klägerin beantragte daraufhin die Verhängung eines entsprechendes Ordnunsggeldes.

Das LG Berlin verhängt nun eine Strafe von 100.000,- EUR gegen Facebook, da es das damalige Urteil nicht in ausreichender Weise umgesetzt habe.

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