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Kategorie: Onlinerecht

LG Potsdam: Ordnungsgemäße presserechtliche Gegendarstellung bei Abrufbarkeit in Online-Datenbank

Das LG Potsdam <link http: www.online-und-recht.de urteile presserechtliche-gegendarstellung-im-online-archiv-einer-zeitung-ausreichend-2-o-167-07-landgericht-potsdam-20070704.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.07.2007 - Az.: 2 O 167/07) hatte über die Platzierung einer presserechtlichen Gegendarstellung im Online-Bereich zu entscheiden.

Die Klägerin forderte von der Beklagten, einem Verlag, eine Gegendarstellung hinsichtlich eines Zeitungsartikels. Diesem Anspruch kam die Beklagte nach und stellte in ihr Online-Archiv das entsprechende Gegendarstellungs-Schreiben ein.

Bei Aufruf der Online-Datenbank zeigte die Webseite im Überblick sowohl einen Ausschnitt der ursprünglichen Artikels als auch einen Teil der Gegendarstellung an. Der User konnte sich dann die einzelnen Berichte durch Anklicken der Links einzeln anschauen.

Dies hielt die Klägerin für keine Erfüllung ihres Begehrens. Die Gegendarstellung gehöre auf die gleiche Seite, wo der vollständige Text des ursprünglichen Online-Artikels abrufbar sei.

Diese Ansicht teilten die Potsdamer Richter nicht.

Es sei ausreichend, wenn dem User auf der Überblicksseite  sowohl der Ursprungsartikel als auch die Gegendarstellung präsentiert werde. Erforderlich sei es hingegen nicht, dass die Gegendarstellung auch auf der Unter-Webseite erscheine werde, auf der beanstandete vollständige Zeitungsbericht stehe.

Unproblematisch sei es auch, dass der Betrachter auf der Hauptseite nur Ausschnitte sehe. Denn ein ähnliches Problem gebe es auch im Offline-Bereich, wo aufgrund des wechselnden Leserkreises einige Personen nur den Ausgangsbericht und einige nur die Gegendarstellung lesen würden. Daher genüge es für die vom Gesetz geforderte "unmittelbare Verknüpfung", wenn Ausgangsartikel und Gegendarstellung im Online-Bereich so präsentiert würden, dass beide zusammen von den Usern zwingend wahrgenommen würden.

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