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Kategorie: Presserecht

LG Hamburg: Papst Benedikt XVI. nimmt einstweilige Verfügung gegen Satire-Magazin TITANIC zurück

Im o.g. Verfahren vor dem Landgericht Hamburg findet am 31.08.2012 ab 13.30 Uhr im Saal 335 eine mündliche Verhandlung vor der Pressekammer des Landgerichts Hamburg statt (324 O 406/12). Verhandelt wird über den Widerspruch der Antragsgegnerin gegen eine einstweilige Verfügung des Landgerichts vom 10.07.2012. Mit dieser einstweiligen Verfügung hat das Gericht auf den Antrag des Antragstellers der Antragsgegnerin verboten, bestimmte Abbildungen, die den Antragsteller zeigen, zu veröffentlichen und / oder zu verbreiten.

Im o.g. Verfahren vor dem Landgericht Hamburg (324 O 406/12) hat der Antragsteller (Papst Benedikt XVI.) seinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgenommen. Damit ist das Verfahren beendet.

Der für den 31. August anberaumte Termin ist aufgehoben worden.

Quelle: Pressemitteilungen v. 29.08.2012 und v. 30.08.2012

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