Ein in Deutschland bekannter Wetter-Moderator muss es nicht dulden, dass die Presse Details aus der Ermittlungsakte wegen des gegen ihn geführten Verfahrens preisgibt. Auch wenn ihm eine erhebliche Straftat wie die der Vergewaltigung vorgeworfen wird und daher das öffentliche Interesse an der Berichterstattung gerechtfertigt ist, ist eine Rehabilitierung des Moderators kaum möglich, wenn es zu einem Freispruch kommen sollte <link http: www.online-und-recht.de urteile wetter-moderator-muss-detaillierten-pressebericht-wegen-vergewaltigungsvorwurf-nicht-dulden-28-o-175-10-landgericht-koeln-20100512.html _blank external-link-new-window>(LG Köln, Urt. v. 12.05.2010 - Az.: 28 O 175/10).
Gegen den Kläger, einen in Deutschland bekannten Wetter-Moderator, wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung geführt.
Die beklagte Zeitung gab im Rahmen eines Artikels Details aus der Ermittlungsakte preis. Es wurden in dem Bericht sowohl Ergebnisse der medizinischen Untersuchung als auch zahlreiche Einzelheiten zum angeblichen Tathergang genannt. Anklage hatte die Staatsanwaltschaft zu diesem Zeitpunkt noch nicht erhoben.
Die Kölner Richter stuften diese Berichterstattung als unzulässig ein.
Zwar dürfe die Presse über die Vorgänge berichten, weil zweifelsfrei ein öffentliches Interesse bestehen.
Unzulässig sei es jedoch, detailreich und ausführlich über die näheren Umstände aus der Ermittlungsakte zu informieren. In einem solchen Fall bestehe die große Gefahr der Vorverurteilung.
Auch wenn später ein Freispruch erfolge, könne der Kläger angesichts der zahlreichen Details sich kaum rehabilitieren. Vielmehr bleibe in der Öffentlichkeit dauerhaft ein unzutreffender Eindruck zurück.