Eine Adlige muss es hinnehmen, dass in der Zeitung über ihren Besuch auf der Pariser Modewoche namentlich berichtet wird <link http: www.online-und-recht.de urteile prominente-adlige-muss-bericht-ueber-besuch-auf-pariser-modewoche-hinnehmen-27-o-943-07-landgericht-berlin-20110201.html _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Urt. v. 01.02.2011 - Az.: 27 O 943/07).
Die Klägerin, eine in der Öffentlichkeit bekannte Adlige, besuchte die Pariser Modeschau. Die verklagte Zeitung berichtete über diese Tatsache. Die Klägerin war der Ansicht, dass dieser Artikel rechtswidrig sei, weil er ihr Allgemeines Persönlichkeitsrecht verletze.
Die Berliner Richter wiesen die Klage ab.
Es sei zwar zutreffend, dass auch prominente Personen es nicht hinnehmen müssten, dass die Presse über ihre privaten Angelegenheiten berichten.
Im vorliegenden Fall sei dies jedoch anders. Hier überwiege das Interesse der Öffentlichkeit. Die Klägerin sei im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung aufgetreten, über die weltweit berichtet werde. Die Adlige könne nicht davon ausgehen, dass sie angesichts dieser Umstände unerkannt bleibe.