Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

VG Würzburg: Presse hat Auskunftsanspruch hinsichtlich Namen eines Demo-Anmelders (hier: Pegida- bzw. Wügida-Demo)

Die Presse kann von der zuständigen Behörde verlangen, den Namen eines Demo-Anmelders (hier: "Pegida"- bzw. "Wügida"-Demo) genannt zu bekommen <link http: www.datenschutz.eu urteile _blank external-link-new-window>(VG Würzburg, Beschl. v. 13.02.2015 - Az.: W 7 E 15.81). 

Der Kläger, Redakteur einer in Würzburg erscheinenden Tageszeitung, verlangte vom Obrerbürgermeister ihm die Namen der Anmelder der „Pegida“- bzw. „Wügida“-Demonstrationen Ende 2014 bzw. Anfang 2015 zu nennen. Dieser lehnte das Gesuch unter Hinweis auf das Datenschutzrecht ab.

Diese Einschätzung teilte das VG Würzburg nicht, sondern verpflichtete den Oberbürgermeister zur Auskunft.

Bei Abwägung der betroffenen Interessen - die Pressefreiheit einerseits und das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Betroffenen andererseits - überwiege das der Presse.

Die Demo-Anmelder seien nur in ihrer Sozialsphäre betroffen. Zudem seien die Personen durch vorherige Auftritte der Öffentlichkeit bereits bekannt, so dass eine besondere Schutzbedürftigkeit nicht erkennbar sei.

Eine konkrete Gefahr für Leib und Leben der Person sei nicht ersichtlich. Eine bloße abstrakte Gefahr und die Aussage, schlechte Erfahrung mit der Presse gemacht zu haben, würden noch keine Geheimhaltung rechtfertigten.

Die "Pegidia"-Demonstrationen seien ein in der öffentlichen Wahrnehmung kontrovers diskutierten Thema, das erhebliche Bedeutung habe. Zur journalistischen Auseinandersetzung und fundierten Darstellung der Hintergründe und Motive der Bewegung zähle es auch, sich mit den verantwortlichen Persönlichkeiten, die hinter „Pegida“ bzw. „Wügida“ sünden, auseinanderzusetzen. 

Rechts-News durch­suchen

28. Oktober 2026
Wer Forderungen aus Zahnarztbehandlungen abtritt, ohne die betroffenen Patienten einzubeziehen, riskiert, dass die gesamte Vereinbarung wegen der…
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer einen SCHUFA-Score anfechten will, muss einen zeitlichen Zusammenhang zu einer nachteiligen Vertragsentscheidung darlegen.
ganzen Text lesen
26. Oktober 2026
Wer sein Grundstück vor fremden Blicken schützen möchte, kann von Google Earth und Google Maps verlangen, dass keine digitalen 3D-Aufnahmen davon…
ganzen Text lesen
21. Oktober 2026
Betreiber von Bewertungsportalen dürfen transparent auf entfernte Einträge hinweisen, ohne dass Profilinhaber dagegen vorgehen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen