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Kategorie: Onlinerecht

BVerwG: Presse hat keinen Auskunftsanspruch zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages

Der Deutsche Bundestag muss einem Journalisten keine Auskunft zu Immunitätsangelegenheiten geben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Der Kläger, Redakteur einer Tageszeitung, beantragte die Erteilung von Auskünften zu Immunitätsangelegenheiten des Deutschen Bundestages. Das der Klage stattgebende Urteil des Verwaltungsgerichts hat das Oberverwaltungsgericht aufgehoben. Immunitätsangelegenheiten als eigene Angelegenheiten des Parlaments seien vom Anwendungsbereich des auf Verwaltungshandeln beschränkten presserechtlichen Auskunftsanspruchs ausgenommen.

Das Bundesverwaltungsgericht hat die Revision des Klägers zurückgewiesen. Der presserechtliche Auskunftsanspruch richtet sich gegen Bundesbehörden. Parlamentarische Angelegenheiten wie Immunitätsangelegenheiten sind von dem verfassungsunmittelbaren Auskunftsanspruch nicht erfasst.

Urteil vom 25. Oktober 2018 - BVerwG 7 C 6.17 -

Vorinstanzen:
OVG Berlin-Brandenburg, 6 B 84.15 - Urteil vom 29. November 2016 -
VG Berlin, 27 K 110.04 - Urteil vom 30. September 2015 -

Quelle: Pressemitteilung des BVerwG v. 25.10.2018

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