Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: „prima call GmbH“ muss 50.000 EUR Ordnungsgeld wegen wiederholter Werbeanrufe zahlen

Die "prima call GmbH" muss 50.000,- EUR Ordnungsgeld wegen wiederholter rechtswidriger Werbeanrufe an Verbraucher zahlen <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(LG Berlin, Beschl. v. 09.08.2011 - Az.: 15 O 762/04).

Der Schuldnerin war in der Vergangenheit verboten worden, ohne Einwilligung Verbraucher anzurufen. Da sie sich an dieses Verbot nicht gehalte hatte, beantragte die Gläubigerin die Verhängung eines entsprechenden Ordnungsgeldes.

Die Schuldnerin war der Ansicht, es lägen wirksame Zustimmungen für die Telefonanrufe vor. Sie berief sich auf nachfolgende Klausel:

"Ja, ich bin damit einverstanden, dass meine Angaben vom Veranstalter Q, 6301 Zug für Werbezwecke (eMail-Werbung und schriftliche Werbung) und dem Partnerunternehmen des Gewinnspiels Primacall GmbH für Werbezwecke (Telefonmarketing) verarbeitet und genutzt werden. Diese Unternehmen dürfen mir Informationen, Angebote und Werbung (Telefonmarketing, eMail-Werbung und schriftliche Werbung innerhalb der nächsten 8 Monate übermitteln. Ich kann mein Einverständnis jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Diese ist unabhängig von der Gewinnspielteilnahme. Weitere Informationen siehe Menüpunkt Datenschutz"

Das Gericht hielt die Bestimmung für nicht ausreichend. Denn es werde nicht klar, für welche Bereiche die Einwilligung überhaupt gelte. Ein inhaltlicher Zusammenhang oder eine Konkretisierung in Bezug auf das Gewinnspiel sei nicht zu ersichtlich.

Insofern läge keine wirksame Einwilligung vor. Die erneuten Anrufe seien daher unerlaubt erfolgt, so dass das Gericht ein Ordnungsgeld von 50.000,- EUR verhängte.

Rechts-News durch­suchen

26. September 2025
Ein Telefonanruf unter früheren Kollegen nach Gespräch auf einer Geburtstagsfeier ist kein unerlaubter Werbeanruf.
ganzen Text lesen
25. September 2025
Die Werbung eines Goldhändlers zur angeblich meldefreien Online-Bestellung über 2.000  EUR ist irreführend und wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen
24. September 2025
Lidl darf seine App als "kostenlos" bezeichnen, da keine Geldzahlung verlangt wird und die Freigabe von Daten keine Preisangabe im rechtlichen Sinne…
ganzen Text lesen
24. September 2025
Ein Netzbetreiber verlangte fast 900 EUR für den Smart-Meter-Einbau, zulässig wären maximal 100 EUR. Das ist wettbewerbswidrig.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen