Ein Prominenter muss es nicht hinnehmen, dass er in seinem Urlaub heimlich von Paparazzi auf seiner Yacht fotografiert wird, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile paparazzi-fotos-eines-prominenten-auf-dessen-yacht-unzulaessig-324-o-338-09-landesgericht-hamburg-20091204.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.12.2009 - Az.: 324 O 338/09).
Der Kläger, ein 75-jähriger Prominenter, wurde heimlich auf seinem Boot von Paparazzi aufgenommen. Die Beklagte, eine bekannte deutsche Zeitung, veröffentlichte eines der Bilder.
Dies sei rechtswidrig, urteilten die Hamburger Richter und sprachen dem Kläger die begehrte Unterlassung zu.
Sein Allgemeines Persönlichkeitsrecht sei verletzt, weil die Bilder während seines Urlaubs aufgenommen worden seien, also im privaten Umfeld. Auch prominente Persönlichkeiten hätten einen Anspruch auf Privatsphäre.
Aufgrund des Prominentenstatus des Klägers sei es gerechtfertigt, in einem gewissen Umfang auch über das private Leben zu berichten. Dies rechtfertige jedoch das heimliche Fotografieren auf einer Yacht nicht.