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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Prüfung internationaler Gerichts-Zuständigkeit bei schlüssiger Anspruchs-Behauptung

Für die Zuständigkeit deutscher Gerichte bei internationalen Fällen reicht es aus, wenn der Kläger die näheren Umstände, auf die er sich beruft, schlüssig behauptet <link http: www.online-und-recht.de urteile internationale-zustaendigkeit-deutscher-gerichte-bei-schluessiger-behauptung-des-anspruchs-vi-zr-122-09-bundesgerichtshof--20100626.html _blank external-link-new-window>(BGH, Urt. v. 26.06.2010 - Az.: VI ZR 122/09).

Die Parteien stritten um die deutsche Gerichtsbarkeit. Die Klägerin war eine Verbraucherin aus Deutschland und hatte mit der Beklagten, einer ausländischen Aktiengesellschaft, einen Vertrag. 

Die Klägerin focht den Vertrag wegen arglistiger Täuschung vor den deutschen Gerichten an. Die Beklagte bezweifelte die deutsche Gerichtsbarkeit.

Die höchsten deutschen Zivilrichter bejahten die Zuständigkeit deutscher Gerichte. Nach ihrer Auffassung reiche es aus, dass die Klägerin ihre Ansprüche schlüssig dargelegt habe.

Eine vollständige Überprüfung müsse nicht erfolgen, sondern habe erst später im Rahmen der Begründetheit zu erfolgen.

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