Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

OLG Düsseldorf: Rapidshare haftet nicht für Urheberrechtsverletzungen Dritter

Rapidshare haftet nicht als Mitstörer für die Urheberrechtsverletzungen seiner Nutzer, so das OLG Düsseldorf <link http: www.online-und-recht.de urteile keine-mitstoererhaftung-von-rapidshare-fuer-urheberrechtswidriges-verhalten-dritter-i-20-u-166-09-oberlandesgericht-duesseldorf-20100322.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 22.03.2010 - Az.: I-20 U 166/09).

Nutzer des bekannten Online-Dienstes hatten urheberrechtswidriges Material online gestellt. Der Rechteinhaber ging daraufhin gegen Rapidshare vor und verlangte Unterlassung vom 1-Click-Hoster.

Die Düsseldorfer Richter lehnten den Anspruch ab.

Rapidshare sei weder Täter oder Teilnehmer noch Mitstörer, so die Juristen. Das praktizierte Geschäftsmodell sei überwiegend rechtlich nicht zu beanstanden, da der Anbieter selbst keine Liste der gespeicherten Inhalte weitergebe. Ein aktives Handeln  liege daher nicht vor.

Eine Mitstörerhaftung scheide aus, weil angesichts der Quantität der Datenmengen eine generelle Vorab-Überprüfung weder möglich noch zumutbar sei.

Anderer Ansicht ist das OLG Hamburg <link http: webhosting-und-recht.de urteile oberlandesgericht-hamburg-20080702.html _blank>(Urt. v. 02.07.2008 - Az.: 5 U 73/07; <link http: www.online-und-recht.de urteile haftung-des-host-providers-fuer-urheberrechtsverletzungen-5-u-111-08-oberlandesgericht-hamburg-20090930.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 30.09.2009 - Az.: 5 U 111/08), das die volle Haftung von Rapidshare bejaht.

 

Rechts-News durch­suchen

06. November 2026
Wer für ein Medizinprodukt eine Wirkung bei produktivem Husten bewirbt, obwohl es ausschließlich im Mund- und Rachenraum wirkt, täuscht Verbraucher…
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer alkoholfreie Getränke als „Gin” bewirbt, begeht einen Wettbewerbsverstoß.
ganzen Text lesen
04. November 2026
Wer die Netzkennung auf Smartphones eigenmächtig in einen Werbespruch umwandelt, belästigt die Nutzer unzumutbar und muss dies unterlassen.
ganzen Text lesen
03. November 2026
Wer mit der überlegenen Wirksamkeit eines Tierimpfstoffs wirbt, muss echte Vergleichsstudien vorlegen können.
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen