Ein Webhoster, der für einen Kunden einen BitTorrent-Tracker hostet, ist gegenüber dem betreffenden Rechteinhaber zur Auskunft (Nennung des Kunden) verpflichtet <link http: www.online-und-recht.de urteile auskunftsanspruch-gegen-webhoster-der-bittorrent-tracker-hostet-landgericht-hamburg-20150112 _blank external-link-new-window>(LG Hamburg, Beschl. v. 12.01.2015 - Az.: 310 O 11/15).
Die Rechteinhaberin, die die ausschließlichen Nutzungsrechte an einem Musikalbum hielt, verlangte von einem Webhoster Auskunft über Name, Adresse und E-Mail eines Kunden. Dieser Kunde betrieb einen BitTorrent-Tracker.
Das LG Hamburg bejahte den Auskunftsanspruch.
Der Webhoster habe Dienstleistungen erbracht, die für die rechtsverletzenden Tätigkeiten genutzt worden seien. Es sei durch DNS-Lookup-Anfragen und WHOIS-Abfragen glaubhaft gemacht worden, dass die Tracker unter den entsprechenden URLs gehostet würden, also auf den Servern des Anbieters gespeichert würden.
Das Webhosting-Unternehmen habe seine Hosting-Dienstleistungen in gewerblichem Ausmaß erbracht. Es vermiete gewerblich Speicherplatz, der an das Internet angebunden sei und ermögliche es somit gewerblich, die hier streitgegenständlichen Tracker zu betreiben.