Wahrheitswidrige Äußerungen in einer Computer-Zeitschrift über angeblich eingeleitete strafrechtliche Ermittlungsverfahren sind rechtswidrig <link http: www.jurpc.de rechtspr _blank external-link-new-window>(LG Leipzig, Beschl. v. 05.07.2012 - Az.: 08 O 2057/12).
Über ein Online-Flugportal wurde in einer Computer-Zeitschrift behauptet:
"Mittlerweile geht das Treiben auch der Oberstaatsanwaltschaft Dresden zu weit - sie hat die Leipziger Beamten jetzt aufgefordert, den Fall noch einmal aufzurollen."
Das LG Leipzig sah darin eine unwahre und somit rechtswidrige Äußerung. Da die Klägerin eine entsprechende Mitteilung der Staatsanwaltschaft Leipzig vorgelegt habe, wonach keine solche Aufforderung durch die Oberstaatsanwaltschaft erfolgt sei, verletze die Äußerung das Flugportal in seinen Rechten.