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Kategorie: Onlinerecht

AG Göppingen: Rechtswidrige Spam-Mail löst Streitwert von 6000 EUR aus

Der Streitwert für die einmalige Versendung einer rechtswidrigen Spam-E-Mail liegt bei 6.000,- EUR <link http: www.online-und-recht.de urteile _blank external-link-new-window>(AG Göppingen, Beschl. v. 04.03.2011 - Az.: 3 C 322/11).

Das AG Berlin-Mitte hatte erst vor kurzem <link http: www.online-und-recht.de urteile streitwert-in-eilverfahren-fuer-rechtswidrige-zusendung-von-werbe-e-mails-2000-eur-5-c-1005-11-amtsgericht-berlin-20110519.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 19.05.2011 - Az.: 5 C 1005/11) in solchen Fällen einen Streitwert von 2.000,- EUR (Eilverfahren) bzw. 3.000,- EUR (normales Klageverfahren) angenommen und sich auf die Vorgaben des BGH berufen.

Das AG Göppingen beruft sich bei seiner Einstufung ebenfalls auf die Rechtsprechung der Karlsruher Richter, kommt aber zu einem anderen Ergebnis: Nämlich dass der Streitwert bei 6.000,- EUR festzulegen sei.

 

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