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Kategorie: Onlinerecht

LG Berlin: Reichweite des Unterlassungsanspruchs bei unverlangter E-Mail-Werbung

Das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile unterlassungserklaerung-bei-spam-mails-nicht-auf-eine-e-mail-adresse-beschraenkt-15-t-7-09landgericht-berlin-20091016.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 16.10.2009 - Az.: 15 T 7/09) hat entschieden, dass ein Unterlassungsanspruch bei E-Mail-Spam nicht ausgeschlossen ist, wenn die Erklärung auf eine bestimmte E-Mail-Adresse beschränkt ist. Vielmehr bedarf es einer unbeschränkten Unterlassungserklärunung.

Die Richter hatten die Frage zu beantworten, ob die Wiederholungsgefahr ausgeschlossen wird, wenn der Rechtsverletzer eine auf die konkrete E-Mail bezogene Unterlassungserklärung abgibt.

Dies haben die Berliner Juristen verneint. Vielmehr bedürfe es einer uneingeschränkten, nicht begrenzten Erklärung.

Es handelt sich hier - anders als in der Öffentlichkeit dargestellt - keineswegs um ein Grundlagenurteil. Vielmehr ist die Problematik altbekannt und war bereits Gegenstand zahlreicher gerichtlicher Entscheidungen, so zuletzt OLG Hamm <link http: www.online-und-recht.de urteile gesetzeswortlaut-fuer-verbotstenor-in-unterlassungserklaerung-ausreichend-4-u-192-08-oberlandesgericht-hamm-20090514.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 14.05.2009 - Az.: 4 U 192/08), das der gleichen Ansicht wie das LG Berlin ist.

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