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Kategorie: Onlinerecht

OLG Frankfurt a.M.: Reklame für kostenpflichtiges Internet-Branchenbuch rechtswidrig

Das OLG Frankfurt a.M. <link http: www.online-und-recht.de urteile wettbewerbswidrige-irrefuehrung-bei-werbung-fuer-kostenpflichtiges-web-branchenverzeichnis-oberlandesgericht-frankfurt_am_m-20090326.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 26.03.2009 - Az.: 6 U 242/08) hat entschieden, dass die Werbung für ein kostenpflichtiges Internet-Branchenbuch rechtswidrig ist, wenn der Eindruck erweckt wird, durch die Rücksendung des Formulars würden lediglich die Adressdaten aktualisiert.

Der Beklagte versendete an Unternehmen einen "Eintragungsantrag für ein Internet-Branchenbuch". Das Schreiben war mit "Bitte die Adressdaten überprüfen und auf Wunsch vervollständigen" überschrieben. Unterzeichnete eine Firma das Dokument, verlangte der Beklagte eine Vergütung von 89,- EUR monatlich.

Dies sei wettbewerbswidrig, so die Frankfurter Richter.

Die Gestaltung des Formulars sei bewusst so angelegt, dass ein Großteil der angesprochenen Firmen über die Entgeltpflichtigkeit getäuscht würden. Denn es würde der Eindruck erweckt, dass lediglich eine kostenlose Aktualisierung der Daten vorgenommen.

Der Beklagte mache sich insbesondere den Umstand zunutze, dass Unternehmen aus Zeitgründen nicht alle Schreiben, die sie erhalten würden, mit der gebotenen Sorgfalt lesen würden, so dass die beabsichtigte Irreführung schnell vorkommen könne.

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