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Kategorie: Onlinerecht

VG Hannover: RTL-Sendung "Erwachsen auf Probe" darf ausgestrahlt werden

Das Verwaltungsgericht Hannover hat die Eilanträge eines Vereins, der sich familienpolitischen Zielen widmet, und eines sechsfachen Familienvaters, mit denen die Niedersächsische Landesmedienanstalt (NLM) verpflichtet werden soll, die Ausstrahlung des RTL-Formats "Erwachsen auf Probe" ab heute Abend zu untersagen, abgelehnt.

Das Gericht sieht die Rechte der Antragsteller, die weder an der Produktion der Sendung beteiligt noch Gegenstand der Berichterstattung sind, durch die Fernsehausstrahlung als nicht verletzt an.

Darüber hinaus bestehe kein Anspruch gegen die NLM auf Einschreiten gegen RTL, weil die NLM ausschließlich im öffentlichen Interesse und nicht im Interesse Einzelner tätig werde. Dessen ungeachtet dürfe die NLM auch nur rechtsaufsichtlich im Wege der Beanstandung gegen RTL tätig werden. Schließlich habe die Freiwillige Selbstkontrolle Fernsehen e.V. (FSF) die Sendung freigegeben.

Das Gericht könne nicht im Voraus seine Haltung an die Stelle der FSF setzen.

Beschluss vom 3.6.2009 - 7 B 2222/09

Quelle: Pressemitteilung des VG Hannover v. 03.06.2009

 

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