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Kategorie: Onlinerecht

ZAK: Schleichwerbung bei Bibel TV

Sport 1 muss insgesamt 55.000 Euro an Bußgeldern zahlen, weil der Sender in seinen Gewinnspielen irreführende Angaben gemacht hatte. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) beanstandete diese Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung auf ihrer Sitzung in Saarbrücken.

Sport 1 hatte in drei "Sportquiz"-Sendungen zwischen März und April 2010 u.a. unzulässigen Zeitdruck erzeugt und seine Zuschauer im Unklaren über das Auswahlverfahren und den Schwierigkeitsgrad der Quizfragen gelassen. Außerdem wurden Hinweispflichten nicht ausreichend berücksichtigt.

Der Sender hat damit wiederholt gegen die Gewinnspielsatzung verstoßen, die seit 2009 Gewinnspiele und Gewinnspielsendungen in Radio und Fernsehen regelt. Sie enthält Vorgaben zum Jugendschutz sowie zu Ablauf und Gestaltung der Gewinnspiele. Damit sorgt die Satzung für mehr Transparenz bei Gewinnspielen in Hörfunk und Fernsehen.

Bibel TV muss ebenfalls eine Programmbeanstandung durch die ZAK hinnehmen. In zwei Ausgaben der Sendung "Der gesunde Weg" vom September 2010 hatte der Sender gegen das Schleichwerbeverbot verstoßen. In dem Gesundheitsmagazin kamen u.a. Experten zu Wort, die über den Nutzen von bestimmten Produkten bzw. Wirkstoffen sprachen, von deren Verkauf sie wirtschaftlich profitieren. Die Zuschauer wurden über diese Zusammenhänge im Unklaren gelassen. Die Produkte waren jeweils mehrfach und deutlich erkennbar im Bild zu sehen.

Quelle: Pressemitteilung der ZAK v. 19.01.2011

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