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Kategorie: Onlinerecht

LG Essen: Single-Opt-In-Verfahren nicht ausreichend für Werbe-Mails

Nach Meinung des LG Essen <link http: www.online-und-recht.de urteile einwilligung-in-werbe-mails-nur-durch-double-opt-in-verfahren-nachweisbar-4-o-368-08-landgericht-essen-20090420.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.04.2009 - Az.: 4 O 368/08) ist nur das Double-Opt-In-Verfahren tauglich, um eine Einwilligung für die Zusendung von Werbe-Mails nachzuweisen.

Die Beklagte hatte dem Kläger, einem Rechtsanwalt, ungefragt einen Werbe-Newsletter zugeschickt. Sie berief sich darauf, dass die Mail-Adresse des Klägers bei ihr angemeldet worden war.

Die Richter ließen diese Begründung nicht ausreichen, sondern entschieden zugunsten des Klägers.

Grundsätzlich sei die Beklagte beweispflichtig für den Umstand, dass der Kläger einem Empfang von Mails zugestimmt habe. Diese Nachweismöglichkeit scheitere aber bereits daran, dass die Beklagte für die Anmeldung des Newsletters lediglich das Single-Opt-In-Verfahren benutze. Dieses sei absolut untauglich.

Nur das Double-Opt-In-Verfahren gewährleiste, dass ein Missbrauch durch Unbefugte ausgeschlossen werden könne.

 

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