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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Speicherung von Daten für Online-Bewertungsportal für Ärzte zulässig

Das LG Hamburg <link http: www.adresshandel-und-recht.de urteile erhebung-von-personenbezogenen-daten-fuer-arzt-bewertungsportal-rechtmaessig-325-o-111-10-landgericht-hamburg-20100920.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 20.09.2010 - Az.: 325 O 111/10) hat entschieden, dass die Nutzung öffentlich zugänglicher Daten für ein Arzt-Bewertungsportal datenschutzrechtlich zulässig ist.

Die Beklagte betrieb ein Internet-Portal, eine Plattform, auf der Ärzte bewertet werden konnten. Sie verwendete dabei auch die Daten des Klägers, eines Arztes. Dieser verlangte die Löschung.

Zu Unrecht wie die Hamburger Richter entschieden.

Die Informationen seien öffentlich zugängliche Daten gewesen, da sie auch anderweitig im Netz verfügbar seien, nämlich auf der Webseite der Klinik, in der der Kläger tätig sei. Die Verwendung dieser allgemeinen Daten könne der Kläger daher nicht verbieten.

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