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Kategorie: Markenrecht

BPatG: "Tea Lounge" als Marke für Tee und Kaffe nicht eintragbar

Für den Bereich Tee und Kaffee ist die Bezeichnung "Tea Lounge" nicht eintragbar, da "Tea Lounge" einen Ort, an dem Tee und Kaffee in angenehmer Atmosphäre konsumiert werden kann <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-markenschutz-fuer-tea-lounge-fuer-bereich-kaffee-und-tee-25-w-pat-69-10-bundespatentgericht--20110616.html _blank external-link-new-window>(BPatG, Beschl. v. 16.06.2011 - Az.: 25 (pat) 69/10).

Das Gericht hielt - wie schon das Deutsche Patent- und Markenamt - den Begriff für nicht eintragungsfähig. Es begründete seine Ansicht damit, dass "Tea Lounge" aus zwei gängigen Begriffen bestehe, die jeder durchschnittliche Verbraucher ohne weiteres übersetzen könne. Darunter werde ein Ort verstanden, an dem Tee oder auch andere Getränke in gemütlicher Atmosphäre konsumiert werden würden. Insofern sei hier von einer reinen Beschreibung und nicht von einem betrieblichen Herkunftsnachweis auszugehen.

Die Bezeichnung sei eindeutig und stelle auch keine neue Wortschöpfung dar. Gerade in Bezug auf die angemeldeten Bereiche fehle die erforderliche Unterscheidungskraft.

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