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Kategorie: Onlinerecht

LG Frankfurt a.M.: Tracking-Cookies ohne Einwilligung ist Wettbewerbsverletzung

Das Setzen von Tracking-Cookies auf einer Webseite ohne Einwilligung des Betroffenen ist eine Wettbewerbsverletzung (LG Frankfurt a.M., Urt. v. 19.10.2021 - Az.: 3-06 O 24/21).

Verklagt war ein Unternehmen, das über 50 Fitness-Studios unterhielt und auf seiner Webseite Tracking-Cookies u.a. von Criteo, Facebook, Google Analytics, Hotjar  und Microsoft Ads  einsetzte. Die Cookies wurden bereits bei Aufruf der Page gesetzt und nicht erst, nachdem der User in den Cookie-Einstellungen zugestimmt hatte.

Das LG Frankfurt a.M. bewertete dies als Wettbewerbsverstoß nach § 3a UWG iVm. § 15 Abs.3 TMG und verurteilte das Unternehmen zur Unterlassung. 

Denn der User, der die Webseite besuche, werde in die Irre geführt. Er gehe davon aus, dass diese optionalen Cookies erst dann gesetzt würden, wenn er ihnen zugestimmt habe. Dies sei aber gerade nicht der Fall. Vielmehr erfolge die Speicherung bereits bei Aufruf.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig.

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