Werden ohne Einwilligung des Betroffenen Filmaufnahmen im Fernsehen ausgestrahlt, verletzt dies das Allgemeine Persönlichkeitsrechts des Betroffenen, so das LG Berlin <link http: www.online-und-recht.de urteile rechtsverletzung-durch-filmaufnahmen-ohne-einwilligung-27-o-322-09-landgericht-berlin-20090604.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 04.06.2009 - Az.: 27 O 322/09).
Die Beklagte strahlte einen TV-Beitrag aus, in dem in Großaufnahmen der Kläger zu sehen war. Der Kläger erklärte, er habe hierfür nie eine Genehmigung erteilt, die Beklagte meinte, der Kläger habe eingewilligt, Beide Parteien bekräftigten ihre Meinung mittels eidestattlicher Versicherungen.
Im Gerichtsprozess gaben die Richter dem Kläger Recht.
Im Rahmen der Beweisaufnahme kamen sie zu dem Entschluss, dass beide Parteien ihre Aussagen zwar an Eides statt versicherten, dem Kläger jedoch Glauben zu schenken sei. Dies liege vor allem daran, dass er detailliert den gesamten Gesprächsablauf habe wiedergeben können und sich in keine Widersprüche verstrickt habe.Die sei auch glaubhaft, da der Kläger sich in der Vergangenheit bereist mit demselben Reporter wegen ungefragter Filmaufnahmen auseinandergesetzt habe. Daher sei es nachvollziehbar, dass er sich auch im vorliegenden Fall nicht damit einverstanden erklärt habe.