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Kategorie: Onlinerecht

LG Bonn: Ungewollte TK-Auftragsbestätigungen wettbewerbswidrig

Eine ungewollte Auftragsbestätigung über Telekommunikationsleistungen ist wettbewerbswidrig, so das LG Bonn <link http: www.justiz.nrw.de nrwe lgs bonn lg_bonn j2012 _blank external-link-new-window>(Urt. v. 27.03.2012 - Az.: 11 O 46/11).

Das verklagte Telekommunikations-Unternehmen nahm bei seinen Kunden Tarifänderungen oder die Buchhung von Zusatzleistungen vor, die vom Kunden nicht in Auftrag gegeben waren. Mit dieser Änderung fielen entsprechende Entgelte an.

Die Bonner Richter stuften dies als wettbewerbswidrig ein.

Durch die Versendung von Auftragsbestätigungen an Kunden, denen kein entsprechender Auftrag zugrunde liege, werde der Kunde aufgefordert, eine nicht bestellte Dienstleistung bzw. eine andere Dienstleistung als die nach dem Vertrag bestehende, zu bezahlen.

Dies sei nach <link http: www.gesetze-im-internet.de uwg_2004 anhang_26.html _blank external-link-new-window>Nr.29 des Anhangs zu § 3 Abs.3 UWG unzulässig.

 

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