Kanzlei Dr. Bahr
Navigation
Kategorie: Onlinerecht

AG Frankfurt a.M.: Unrichtige Tatsachenbehauptung auf eBay-Account muss gelöscht werden

Das AG Frankfurt a.M. (<link http: www.online-und-recht.de urteile anspruch-auf-loeschung-negativer-und-unwahrer-bewertung-auf-ebay-account-29-c-1485-10-81-amtsgericht-frankfurt-20101021.html _blank external-link-new-window>Urt. v. 21.10.2010 - Az.: 29 C 1485/10-81) hat entschieden, dass unwahre eBay-Bewertungen zu löschen sind.

Der Beklagte erwarb auf eBay vom klägerischen Käufer einige Gegenstände (Magnete) und nahm dann folgende Bewertung vor:

"GIBT DHL ALS VERSAND AN, VERSCHICKT ABER MIT BILLIGEREM DPD"

"WILL PayPal-ZAHLUNG AUßERHALB VON E-BAY ABWICKELN WODUCH KÄUFERSCHUTZ ERLICHT"

"MAGNETE SIND AUF BEIDEN SEITEN UND IN VOLLER GRÖßE MIT EIGENWERBUNG BEDRUCKT."

Der Kläger ging hiergegen erfolgreich vor.

Das Gericht stufte die Äußerungen nicht als bloße Meinungen ein, sondern als Tatsachenbehauptungen. Da diese unwahr seien, habe der Kläger einen Anspruch auf Unterlassung.

Der Kläger habe in seinem Online-Angebot deutlich angegeben, dass er sowohl mit DPD als auch DHL versende. Worauf der Beklagte seine Ansicht stützte, dass DPD billiger sei, habe er nicht dargelegt. Auch sei die Aussage hinsichtlich des Käuferschutzes und PayPal-Zahlungsmodalität nicht richtig. Bei den angeblichen Eigenwerbungen auf den Magneten habe es sich nachweislich um Warnhinweise des Herstellers gehandelt. 

Rechts-News durch­suchen

21. September 2026
Wer massenhaft ungekennzeichnete KI-Schriftsätze einreicht und Vorbringen endlos wiederholt, riskiert eine Missbrauchsgebühr (sog. Mutwillensstrafe).
ganzen Text lesen
16. September 2026
Wer ohne Einwilligung Nutzerdaten an Drittanbieter weitergibt, kann auch nach nationalem Recht auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Denn die…
ganzen Text lesen
15. September 2026
Wer als Plattformbetreiber (hier: Wish) Drittangebote so in sein System einbindet, dass die Nutzer ihn als Verkäufer wahrnehmen, haftet…
ganzen Text lesen
14. September 2026
Wenn Telekomanbieter ihre Verträge einseitig ändern wollen, benötigen sie dafür eine eigene rechtliche Grundlage, denn das EU-Recht räumt ihnen dieses…
ganzen Text lesen

Rechts-News durchsuchen