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Kategorie: Onlinerecht

LG Hamburg: Unzulässige Schmähkritik bei haltloser Bewertung einer Firma

Die grundlose, pauschale Abwertung von Produkten einer Firma ist eine unzulässige Schmähkritik und damit rechtswidrig, so das LG Hamburg <link http: www.online-und-recht.de urteile grundlose-pauschale-abwertung-eines-unternehmens-rechtswidrig-324-o-400-09-landgericht-hamburg-20090918.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 18.09.2009 - Az.: 324 O 400/09).

Die Beklagte war ein Verein, der die Produkte des Klägers, eines Elektrofahrrad-Händlers, testete und die Berichte daraufhin veröffentlichte. In einem Artikel hieß es dazu:

"Die verbauten Fahrradkomponenten sind unterstes Niveau, wie sie eventuell an einem 100,- EUR Baumarktfahrrad zu finden sind."

Hierin sahen die Hamburger Richter eine unzulässige Meinungsäußerung.

Es handle sich um eine pauschale Herabwürdigung, ohne jeden sachlichen Anknüpfungspunkt. Eine Rechtfertigung oder Begründung für diese Aussage werde nicht gegeben, so dass es sich um eine bloße Schmähkritik handle, die rechtswidrig und somit zu unterlassen sei.

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