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Kategorie: Onlinerecht

LG Neuruppin: Unzureichendes Webseiten-Impressum nicht immer ein abmahnfähiger Rechtsverstoß

Ein unzureichendes Webseiten-Impressum ist nicht immer und ausnahmslos ein abmahnfähiger Wettbewerbsverstoß <link http: www.online-und-recht.de urteile kein-wettbewerbsverstoss-bei-ideal-verein-durch-fehlerhafte-impressums-angaben-landgericht-neuruppin-20141209 _blank external-link-new-window>(LG Neuruppin, Beschl. v. 09.12.2014 - Az.: 5 O 199/14). 

Zwar ist grundsätzlich von einer Rechtsverletzung auszugehen. Jedoch kann etwas anderes gelten, wenn es aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls an der Spürbarkeit der Verletzungshandlung fehlt.

Im vorliegenden Fall stritten zwei eingetragene Vereine miteinander. Das Gericht verneinte u.a. deswegen eine Erheblichkeit, weil bei nicht wirtschaftlichen Vereinen die ideellen Zwecke im Vordergrund stünden. Die finanziellen Absichten seien allenfalls als Nebenaspekt berücksichtigungsfähig.

Das Gericht lehnte daher den geltend gemachten Unterlassungsanspruch hinsichtlich des unvollständigen Homepage-Impressums ab.

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