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Kategorie: Onlinerecht

BGH: Urheberrechtlicher Schutz von Datenbanken

Der BGH <link http: www.online-und-recht.de urteile umfang-von-datenbankherstellerrechten-i-zr-191-05-bundesgerichtshof--20090430.html _blank external-link-new-window>(Urt. v. 30.04.2009 - Az.: I ZR 191/05) hat in einer weiteren Grundlagen-Entscheidung die Reichweite des urheberrechtlichen Datenbankschutzes präzisiert.

Danach entsteht ein Datenbankschutz nicht bereits dann, wenn ein Unternehmen sich Lizenzen an einer Datenbank einräumen lässt oder diese insgesamt erwirbt. Denn hierbei würde es sich um keine Investitionen handeln, die das Urheberrecht schütze.

Ein Anspruch entsteht vielmehr erst dann, wenn der Betreiber personelle oder technische Aufwendungen tätigt, z.B. um z.B. die erworbene Datenbank zu pflegen und zu aktualisieren.

Da in aller Regel die einzelnen Teile einer Datenbank keinen urheberrechtlichen Schutz genießen, ist es für das Unternehmen, das erhebliche finanzielle Mittel in den Betrieb und Pflege der Daten steckt, von geradezu existentieller Bedeutung, dass ein Abwehranspruch gegen Content-Diebstähle aus dem Datenbankrecht besteht. Andernfalls könnte nämlich ein direkter Mitbewerber lustig die Inhalte übernehmen, ohne einen einzigen Cent bezahlen zu müssen.

 

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