Die Verbreitung einer DVD, auf der Video-Sequenzen einer Zirkusvorführung von Tieren zu sehen sind, kann trotz eines zuvor ausgesprochenen Verbots zulässig, wenn die Veröffentlichung im Rahmen einer kritischen Auseinandersetzung notwendig ist <link http: www.online-und-recht.de urteile dvd-ueber-tierquaelerei-im-zirkus-darf-trotz-verbot-veroeffentlicht-werden-7-u-94-09-oberlandesgericht-hamburg-20110308.html _blank external-link-new-window>(OLG Hamburg, Urt. v. 08.03.2011 - Az.: 7 U 94/09).
Der verklagten Tierschutzorganisation war in Vergangenheit gerichtlich verboten worden, Videoaufnahmen aus dem klägerischen Zirkuszelt zu zeigen. Nun publizierte die Vereinigung eine DVD, auf der Video-Sequenzen und Bilder zu der Zirkusführung sowie den Zuständen in den Tierstallungen zu sehen waren. Der Kläger hielt dies für einen Verletzung des ursprünglichen Verbots.
Die Hamburger Richter wiesen die Klage ab.
Die Tierschutzorganisation habe die Videos und Bilder veröffentlichen dürfen.
Die Vereinigung sei bekannt dafür, sich für unzumutbare Zustände gegenüber Tieren einzusetzen und diese einem breiten Publikum näher zu bringen. Sie übe gegenüber dem Zirkus, der in Deutschland eine große Bekanntheit erfahre, mit der DVD Kritik aus. Zur Untermauerung der kritischen Statements sei es notwendig, auch Bildaufnahmen zu zeigen, damit der Zuschauer nachvollziehen könne, um welche Zustände es sich handle.
Insofern sei die Verbreitung der Bildaufnahmen zu Zweckes des Zitats trotz des Verbots gestattet.