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Kategorie: Onlinerecht

OLG Kalrsruhe: Vertriebspartner und Unternehmer aus dem Bereich Direktmarketing sind Mitbewerber

Zwischen einem Handelsunternehmen, das Produkte im Direktmarketing verkauft, und einem Handelsvertreter, der selbst im Direktmarketing arbeitet, besteht ein Wettbewerbsverhältnis, so das OLG Karlsruhe <link http: www.online-und-recht.de urteile handelsvertreter-und-handelsunternehmer-aus-dem-bereich-direktmarketing-sind-mitbewerber-4-u-168-08-oberlandesgericht-karlsruhe-20090310.html _blank external-link-new-window>(Beschl. v. 10.03.2009 - Az.: 4 U 168/08).

Der Kläger war eine Firma aus dem Bereich des Network-Marketings, bei dem selbständige Geschäftspartner ihre Produkte an Endkunden vertrieben. Der Beklagte war  Vertriebspartner der Klägerin. Er bot einen anderen Vertriebspartner per E-Mail die Zusammenarbeit an.

Dies stufte die Klägerin als Wettbewerbsverstoß ein. Sie kündigte dem Beklagten und verlangte - gestützt auf wettbewerbsrechtliche Vorschriften - vor Gericht Unterlassung. Der Beklagte wandte ein, es fehle bereits an dem erforderlichen Wettbewerbsverhältnis, so dass jeder Anspruch ausscheide.

Dies sahen die Karlsruher Richter anders und verurteilten den Beklagten zur Unterlassung.

Es handle sich bei den Parteien um Mitbewerber, so die Juristen. Zwar seien beide auf unterschiedlichen Wirtschaftsstufen tätig, dies ändere aber nichts daran, dass beide dieselben Dienstleitungen erbringen würden. Beide Unternehmen seien auf der Suche nach Vertriebspartnern im Bereich des Direktmarketings für den Abverkauf ihrer Produkte.

Auch die Tatsache, dass das klägerische Unternehmen direkt Produkte verkaufe, während der Beklagte selbst nur im Vertrieb als Dienstleister tätig sei, ändere nichts an der Mitbewerbereigenschaft. Maßgeblich sei vielmehr, dass beide auf demselben Markt unterwegs seien.


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